Nachhaltige und verantwortungsvolle Investments
Nachhaltigkeit bildet die Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und ist deshalb ein zentrales Investmentkriterium für langfristig orientierte Investoren. Nachhaltigkeit ruht nach unserem Verständnis auf den Säulen Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung, die wir nicht isoliert voneinander, sondern als Einheit betrachten. In allen drei Bereichen sollten bestimmte Kriterien für ein Asset Management basierend auf Nachhaltigkeitsgrundsätzen erfüllt werden.
Verantwortungsvolles Investieren hat bei LeanVal Asset Management AG eine lange Tradition.
Am 22.01.2013 hat die LeanVal Asset Management AG (LVAM), die sechs Prinzipien der Vereinten Nationen für Verantwortliches Investieren (UN Principles for Responsible Investment, PRI) als einer der ersten deutschen Asset Manager unterzeichnet. Wir verpflichten uns damit bei Investmentgeschäften soziale, ethische und ökologische Aspekte (Environmental, Social and Corporate Governance Aspects, kurz ESG) verstärkt zu berücksichtigen:
- Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
- Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
- Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
- Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
- Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
- Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.
Der während der letzten Jahre in nahezu allen Bereichen unserer Gesellschaft stark zunehmenden Fokussierung auf ESG-Themen haben wir damit bereits Rechnung getragen und bauen unser Know-how, nachhaltige Themen sowohl in der Unternehmensführung wie auch bei der Gestaltung unserer Produkte zu berücksichtigen permanent weiter aus.

Die von den Vereinten Nationen (UN) geförderte Initiative institutioneller Investoren geht davon aus, dass die globalen Herausforderungen der Zukunft nicht allein auf politischer Ebene gelöst werden können, sondern eine enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft erfordern. Bei den Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment, die von 20 weltweit führenden Kapitalanlegern entwickelt wurden, handelt es sich um einen freiwilligen Best-Practice Standard in der Anlage- und Geschäftspolitik, dem sich die Unterzeichner verpflichten.
Die am 10. März 2021 in Kraft getretene europäische Offenlegungsverordnung definiert die Transparenz- und Nachhaltigkeitskriterien im Finanzsektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation / SFDR). Finanzmarktteilnehmer müssen ESG-bezogene Informationen zu ihren Finanzprodukten bereitstellen und veröffentlichen. Mit ihrem Inkrafttreten gelten EU-weite Vorschriften in Bezug auf Transparenz bei Nachhaltigkeitsrisiken und die Bereitstellung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen für Finanzprodukte.
Ziel ist es, durch die erhöhten Transparenzanforderungen nachhaltige Investitionen zu erhöhen und so zu einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Dazu werden die angebotenen Investmentprodukte in 3 Kategorien (“Artikel 9”, “Artikel 8” und “Artikel 6”) eingeteilt, basierend auf den ESG-Kriterien, die im Anlageprozess angewendet werden.
Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei unseren Produkten
Wir haben die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess unserer Anlagestrategien integriert; dies gilt auch für Finanzprodukte bzw. Investmentfonds der LVAM, die gem. Art. 6 der EU-Offenlegungsverordnung kategorisiert sind.
Darüber hinaus haben wir für unsere gemäß Art. 8 oder 9 EU-Offenlegungsverordnung kategorisierten Investmentfonds spezifische Strategien bzw. Prozesse entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können:
- ESG-Rating-Ansatz: Die ESG-Performance börsennotierter Anlagen (Aktien und Anleihen) in gemäß Art. 8 oder 9 der EU-Offenlegungsordnung kategorisierten Fonds wird systematisch extern von einer unabhängigen Researchagentur bewertet; im Bereich von bestimmten (Fonds)Produkten gem. Art. 9 EU-Offenlegungsverordnung auch hinsichtlich ihres Beitrags zur Erfüllung der 17 SDG. Dabei achten wir darauf, dass der Anteil von sog. „ESG-Nachzüglern“ in bestimmten Fonds oder Portfolien nicht überhandnimmt.
- ESG-Ausschlusskriterien: Wir sehen in den von uns gemanagten, gem. Art. 8 oder 9 kategorisierten Fonds ab von Investitionen in bestimmte Sektoren wie Waffen/Rüstungsgüter (Umsatzanteil von 0 % bei geächteten und 5 % bei sonstigen Waffen), kohlebasierte Geschäftsmodelle (Umsatzanteil Förderung >5 % und Verstromung >10 %) und Teersand/Ölschiefer (Umsatzanteil von 0 %). Auch Unternehmen bzw. Emittenten, die in schwere Kontroversen verwickelt sind oder gegen internationale ESG-Standards, insbesondere den UN Global Compact, den ILO oder Menschenrechte und Umweltnormen verstoßen, schließen wir aus.
Bei bestimmten Fonds, Portfolien und Finanzdienstleistungen werden noch folgende weitere nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren in Abhängigkeit der jeweiligen Anlagestrategie berücksichtigt (jeweils Ausschluss, wenn Umsatzanteil >5 %, in Einzelfällen auch darunter – es gelten insoweit die Aussagen in den jeweiligen gesetzlichen Verkaufsunterlagen):
– Kernenergie
– Glücksspiel
– Alkohol
– Tabak
– Erwachsenenunterhaltung (Pornographie)
- Engagement und Dialog: Wir treten mit den Emittenten von nicht konventionell bewerteten Anleihen in unseren gemäß Art. 9 EU-Offenlegungsverordnung kategorisierten Portfolien in einen systematischen Dialog, um ihr Geschäft zu verstehen und ihnen zu helfen, ihre ESG-Performance (sofern erforderlich) zu verbessern. Dabei achten wir auf eine konsequente Ausrichtung an den sog. 17 Sustainable Development Goals (SDG) der United Nations (UN). Für diese breitgefächerten Ziele setzen wir uns aktiv im Gespräch mit den Unternehmen ein.
- Auswahl von externen Asset Managern und deren Mandatierung und Überprüfung:
Über 99 % der von uns betreuten Kundenvermögen werden von Asset Managern verwaltet, die UN PRI-Unterzeichner sind und/oder ESG-Richtlinien haben und über eine entsprechende externe Zertifizierung verfügen.
Um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien (ESG-Rating und -Ausschlusskriterien) in den von uns verwalteten Investmentfonds, die nach Art. 8 oder 9 EU-Offenlegungsverordnung kategorisiert sind, systematisch sicherzustellen, arbeitet die LVAM mit der EthiFinance GmbH, einem der international führenden Anbieter von Analysen und Ratings im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, zusammen. Dabei werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der von EthiFinance bereitgestellten Daten und Auswertungen seitens LVAM identifiziert. Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die LVAM über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.